
Corona-Regeln in der Weststadt-Reha
Lediglich beim Training am Gerät z.B. darf die Maske unter Abstandswahrung dann abgenommen werden.
Ein G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) ist nicht mehr notwendig und entfällt!
Wie erhalte ich Physiotherapie?
1. Arzt aufsuchen
Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zur (unterstützenden) Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen. Hierfür gibt es die Heilmittel-Richtlinie, die das in der Regel medizinisch Notwendige festlegt, z.B. die Gesamtverordnungsmenge, die zunächst vorgesehen ist, um das festgelegte Therapieziel zu erreichen. Ist diese bereits ausgeschöpft, kann der Arzt jedoch – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen.
2. Verordnung erhalten
Auf der Heilmittelverordnung notiert der Arzt die Diagnose mit Leitsymptomatik, Verordnungsmenge und Therapieziel. Zudem wird festgehalten, welche Therapie Sie erhalten und wie oft Sie pro Woche behandelt werden sollen. Hier muss auch vermerkt sein, wenn Sie den Physiotherapeuten nicht selbst aufsuchen können. Dann erfolgt die Behandlung als Hausbesuch. In der Regel müssen Sie innerhalb von 28 Tagen mit der Behandlung beginnen.
3. Die Therapie
Die verordnete Behandlung wird in der Physiotherapiepraxis Ihrer Wahl durchgeführt. Hier erfolgt immer zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich die aktiven oder passiven Behandlungsmaßnahmen ergeben.
Gesetzliche Zuzahlungsregelungen
Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung und 10% je Leistung.
Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab.
Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung, außer Sie sind hiervon befreit. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell befreit.
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