Wichtige Informationen
für unsere Patienten und Trainierenden
Wichtige Informationen
für unsere Patienten und Trainierenden

Allgemeine Informationen für Ihren Aufenthalt in der Weststadt Reha

 

 

1. Bitte halten Sie sich während Ihres gesamten Aufenthaltes an die allgemeingültigen Verhaltensregeln zum Infektionsschutz:
a) Händehygiene einhalten.
b) Husten- und Niesetikette umsetzen.
c) Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen halten.
d) Es gilt keine Maskenpflicht in allen Bereichen unserer Einrichtung.

2. Weiterführende organisatorische Maßnahmen:
a) Nur mit Termin erscheinen (alle anderen Anfragen bitte telefonisch oder per E-Mail klären).
b) Pünktlich erscheinen (ca. 5 Min. vor Termin, um Warteschlangen zu vermeiden).
c) Keine Begleitung mitbringen (sofern möglich).
d) Regelmäßiges Lüften (unsere Räume werden durch unser Personal alle 25
Minuten stoßgelüftet, um die Konzentration möglicher Keime in der Luft zu
verringern; bitte bringen Sie sich bei Bedarf dafür zusätzliche Kleidung mit!).

3. Hinweise für die Durchführung der Trainingstherapie:
a) Bitte nur gesund erscheinen!
b) Beim Betreten bzw. Verlassen Händedesinfektion am Haupteingang und im
Eingangsbereich des Trainingsraums durchführen!
c) Kontaktlosen Check-In und Check-Out vornehmen
d) Die Umkleide- und Duschräume inkl. Toiletten sind geöffnet; bitte nutzen Sie
diese nur so kurz wie möglich, damit es keine langen Wartezeiten gibt.
Bitte achten Sie darauf, dass sich nur zwei Personen gleichzeitig in der
Umkleidekabine befinden; die Dusche ist immer nur von einer Person zu nutzen;
so sind alle geschützt.
e) Bitte ein eigenes Getränk in bruchsicheren Behältnissen mitbringen.
f) Im Trainingsraum haben wir bei den Geräten dafür gesorgt, dass
Mindestabstände gewährleistet werden (bitte beachten Sie dabei auch dringend
die Aushänge und Beschilderungen!).
g) Bitte beim Training immer ein eigenes Handtuch unterlegen.
h) (Hoch-) Intensive Belastungen sind derzeit nicht gestattet (vermehrter Aerosolausstoß).
i) Trainingsgeräte bzw. -materialien sind nach der Benutzung zu reinigen (geeignete
Reinigungsmittel stehen in ausreichender Menge zur Verfügung).
j) Training zum vorgegebenen Zeitpunkt beenden und unsere Einrichtung zügig
verlassen.

Bitte folgen Sie stets den Anweisungen unseres Personals. Wir tun Alles, um weiter mit
Ihnen trainieren zu können. Bitte helfen Sie uns dabei! Zusammen schaffen wir das.

 

Wie erhalte ich Physiotherapie?

1. Arzt aufsuchen

Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zur (unterstützenden) Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen. Hierfür gibt es die Heilmittel-Richtlinie, die das in der Regel medizinisch Notwendige festlegt, z.B. die Gesamtverordnungsmenge, die zunächst vorgesehen ist, um das festgelegte Therapieziel zu erreichen. Ist diese bereits ausgeschöpft, kann der Arzt jedoch – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen.

2. Verordnung erhalten

Auf der Heilmittelverordnung notiert der Arzt die Diagnose mit Leitsymptomatik, Verordnungsmenge und Therapieziel. Zudem wird festgehalten, welche Therapie Sie erhalten und wie oft Sie pro Woche behandelt werden sollen. Hier muss auch vermerkt sein, wenn Sie den Physiotherapeuten nicht selbst aufsuchen können. Dann erfolgt die Behandlung als Hausbesuch. In der Regel müssen Sie innerhalb von 28 Tagen mit der Behandlung beginnen.

3. Die Therapie

Die verordnete Behandlung wird in der Physiotherapiepraxis Ihrer Wahl durchgeführt. Hier erfolgt immer zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich die aktiven oder passiven Behandlungsmaßnahmen ergeben.

Gesetzliche Zuzahlungsregelungen

Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung und 10% je Leistung.
Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab.
Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung, außer Sie sind hiervon befreit. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell befreit.

Norderneystr. 1, 31303 Burgdorf

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